Hallo! Darf ich in S-H in der Ergotherapie die FAA im ersten TErmin abrechnen oder muss ich einen extra Termin dafür angeben ?
Von Fit gefragt Vor 4 Monaten Tags hinzufügen
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- Sie möchten wissen, wie Sie die ergotherapeutische Funktionsanalyse abrechnen können.
- Die Abrechnung von ergotherapeutischen Leistungen erfolgt nach den Vergütungsvereinabrungen für ergotherapeutische Leistungen, die zwischen den betreffenden Krankenkassen und den Verbänden der Ergotherapeuten geschlossen worden sind. Leider wird aus Ihrer Frage nichtt deutlich, um welche Krankenkasse es sich handelt. Bei Patienten z.B. Der AOK und der IKK-BKK in Schleswig-Holstein ist geregelt, dass die ergotherapeutische Funktionsanalyse nur bei Behandlungsbeginn abrechenbar ist, § 1 , Pos.-Nr. 54002 der Vergütungsvereinbarung.
- Das bedeutet, dass Sie keinen weiteren Termin eintragen müssen, sondern dass Sie auf der VO als 1. Maßnahme auch die Funktionanalyse eintragen müssen (falls es sich um Patienten der og Krankenkassen handelt)
von Up-premium Plus... Vor 4 Monaten