Darf eine nicht niedergelassene Physiotherapeutin Therapie/Maßnahmen nach Castillio Morales ohne ärtzliche Verordnung abgeben und dieses als Honorarkraft in einer logopädischen Praxis anbieten?
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Ich habe Ihre Frage wie folgt aufgefasst:
1. Muss auf Muster 14 die Methode "Castillo Morales" gesondert verordnet werden?
2. Kann statt einer Logopädin in einer logopädischen Praxis auch eine Physiotherapeutin diese Leistung erbringen und von der Zugelassenen als logopädische Leistung mit der GKV abgerechnet werden?
Die Methode nach Castillo-Morales ist eine Therapiemethode, die von Logopäden überwiegend bei behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern zur Regulation der orofacialen Funktionen eingesetzt wird. Diese Methode kann im Rahmen der Stimm-,Sprech- und Sprachtherapie von Logopäden und anderen im Bereich der Stimm-,Sprech-,Sprachtherapie zugelassenen Leistungserbringern angewendet werden und als logopädische Leistung mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Eine gesonderte Kennzeichnung "Castillo-Morales" auf Muster 14 als Zertifikatsleistung ist für Logopäden/Sprachtherapeuten nicht vorgesehen. Da die Physiotherapeutin offensichtlich zwar in dieser Methode durch Fortbildung qualifiziert, jedoch für Stimm-,Sprech-,Sprachtherapie nicht zugelassen werden kann, darf diese Leistung nicht von ihr in einer Praxis für Logopädie zu Lasten der GKV erbracht und abgerechnet werden.
Lösungsmöglichkeiten:
1. Für Privatpatienten kann auch (nach ärztlicher VO für Physiotherapie) diese Leistung zusätzlich oder anstatt der logopädischen Behandlung abgegeben werden. Cave: Patient sollte abklären ob die PKV physiotherapeutische Leistungen übernimmt, die nicht in einer zugelassenen Physio-Praxis erbracht werden.
2. Gründung einer interdisziplinären Praxisgemeinschaft bzw. Zulassungserweiterung um Physiotherapie mit entsprechender fachlicher Leitung.
Hinweis:
Es gibt (interdisziplinäre) Praxen, die es mit der Berufsqualifikation ihrer Mitarbeiter nicht so genau nehmen. (Physiotherapeuten erbringen Leistungen auf Muster 14, Logopäden rechnen Leistungen der Ergotherapie ab und so weiter.) Dies ist definitiv ein Vertragsverstoß und Abrechnungsbetrug. Also: Finger weg.
1. Muss auf Muster 14 die Methode "Castillo Morales" gesondert verordnet werden?
2. Kann statt einer Logopädin in einer logopädischen Praxis auch eine Physiotherapeutin diese Leistung erbringen und von der Zugelassenen als logopädische Leistung mit der GKV abgerechnet werden?
Die Methode nach Castillo-Morales ist eine Therapiemethode, die von Logopäden überwiegend bei behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern zur Regulation der orofacialen Funktionen eingesetzt wird. Diese Methode kann im Rahmen der Stimm-,Sprech- und Sprachtherapie von Logopäden und anderen im Bereich der Stimm-,Sprech-,Sprachtherapie zugelassenen Leistungserbringern angewendet werden und als logopädische Leistung mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Eine gesonderte Kennzeichnung "Castillo-Morales" auf Muster 14 als Zertifikatsleistung ist für Logopäden/Sprachtherapeuten nicht vorgesehen. Da die Physiotherapeutin offensichtlich zwar in dieser Methode durch Fortbildung qualifiziert, jedoch für Stimm-,Sprech-,Sprachtherapie nicht zugelassen werden kann, darf diese Leistung nicht von ihr in einer Praxis für Logopädie zu Lasten der GKV erbracht und abgerechnet werden.
Lösungsmöglichkeiten:
1. Für Privatpatienten kann auch (nach ärztlicher VO für Physiotherapie) diese Leistung zusätzlich oder anstatt der logopädischen Behandlung abgegeben werden. Cave: Patient sollte abklären ob die PKV physiotherapeutische Leistungen übernimmt, die nicht in einer zugelassenen Physio-Praxis erbracht werden.
2. Gründung einer interdisziplinären Praxisgemeinschaft bzw. Zulassungserweiterung um Physiotherapie mit entsprechender fachlicher Leitung.
Hinweis:
Es gibt (interdisziplinäre) Praxen, die es mit der Berufsqualifikation ihrer Mitarbeiter nicht so genau nehmen. (Physiotherapeuten erbringen Leistungen auf Muster 14, Logopäden rechnen Leistungen der Ergotherapie ab und so weiter.) Dies ist definitiv ein Vertragsverstoß und Abrechnungsbetrug. Also: Finger weg.
Das sind mehrere Fragen auf einmal:
1. Ohne ärztliche Verordnung / Diagnose darf eine Therapeutin keine Heilbehandlung durchführen (Verstoß gegen Heilpraktikergesetz)
2. Anbieten darf eine Therapeutin ihre Leistung jederzeit.
3. Bleibt die Frage was die logopädische Praxis dann mit der Leistung der Physiotherapeutin macht, da gäbe es dann Unterschiede zwischen GKV und sonstigen Leistungen...
Leider kann man ohne weitere Informationen keine wirklich hilfreiche Antwort geben...
1. Ohne ärztliche Verordnung / Diagnose darf eine Therapeutin keine Heilbehandlung durchführen (Verstoß gegen Heilpraktikergesetz)
2. Anbieten darf eine Therapeutin ihre Leistung jederzeit.
3. Bleibt die Frage was die logopädische Praxis dann mit der Leistung der Physiotherapeutin macht, da gäbe es dann Unterschiede zwischen GKV und sonstigen Leistungen...
Leider kann man ohne weitere Informationen keine wirklich hilfreiche Antwort geben...