Lellek, Christian

Guten morgen, ich möchte gerne wissen, ab welchem alter kinder ihre hmv selbst unterschreiben dürfen ? Vielen dank c.lellek

Von Lellek, Christian gefragt Vor 4 Monaten kindertherapien unterschreiben


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Die Frage, ob Kinder und wenn ja, ab welchem Alter sie auf der Verordnung unterschreiben dürfen, wird sehr unterschiedlich beantwortet. Nach dem Bürgerlichen Gestzbuch sind Kinder unter sieben Jahren geschäftsunfähig, § 104 BGB. Bei Kindern unter sieben Jahren ist daher davon auszugehen, dass deren Unterschrift im Zweifel nicht anerkannt wird, so dass auf jeden Fall die Eltern (die ja auch die Versicherten sind) unterschreiben sollten. Bei Kindern über sieben Jahren und bis zur Volljähirgkeit handelt es sich um beschränkt Geschäftsfähige, § 106 BGB. Die Unterschrift eines beschränkt Geschäftsfähigen ist nur "gültig", wenn das Kind kein für ihn nachteiliges Geschäft eingeht oder der gesetzliche Vertreter die Erklärung, die Unterschrift oder die Handlung des Kindes nachträglich genehmigt. Allerdings geht es bei der Unterschrit auf der Verordnung nicht darum , ein Geschäft einzugehen, sondern um die Bestätigung des Versicherten, dass er behandelt wurde. Eine solche Bestätigung stellt für das Kind keinen Nachtei dar, so dass man davon ausgehen könnte, dass die Unterschrift des Kindes auf der VO unproblematisch ist.Ob die Krankenkasse die Unterschrift jedoch "akzeptiert", ist eine andere Frage. Die Kasse könnte behaupten, dass ein Kind z.B nicht wissen könne, was es da bestätige. Die Kasse könnte eine Beeinflussung des Kindes befürchten oder gar behaupten, so dass eine Unterschrift erfolgt sei, ohne dass behandelt worden sei. Nach dem § 36 Sozialgesetzbuch I (Handlungsfähigkeit) sind Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr berechtigt, eigenständig Anträge auf Sozialleistungen zu stellen und zu  verfolgen sowie Sozialleistungen entgegen zu nehmen. Dieser Paragraf bezieht sich zwar vorwiegend auf Anträge, allerdings ist ausdrücklich auch genannt, dass Sozialleistungen entgegen genommen werden dürfen. Bei einer Heilmittelbehandlung handelt es sich um eine Sozialleistung. Die Unterschrift eines Fünfzehnjährigen muss die Krankenkasse also auf jeden Fall akzeptieren. Am sichersten ist es also, wenn die Eltern von Kindern zwischen sieben und fünfzehn die Unterschrift des Kindes bestätigen. Es ist in diesem Zusammenhang eigentlich auch möglich, dass die Eltern die Behandlung des Kindes am Ende der Behandlung insgesamt quittieren,und bestätigen, dass die gesamte Sozialleistung (Behandlung) erbracht worden ist. Sollte eine Kasse mal eine VO absetzen, müsste man diesen Fall einmal gerichtlich klären lassen!

von Up-premium Plus...  Vor 4 Monaten

Christiane Sautter-müller
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Die Techniker Kasse hat schriftlich erklärt, dass sie Unterschriften von Kindern ab dem Alter von 7 Jahren anerkennt.

von Christiane Saut...  Vor 4 Monaten

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Guten morgen, ich möchte gerne wissen, ab welchem alter kinder ihre hmv selbst unterschreiben dürfen ? Vielen dank c.lellek

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