Genügt gem. §13,2 Heilm.Richtlinie der vollständige Indikationsschlüssel (z.B. "Ex2a") auch als Ausweis der Leitsymptomatik? (oder muß diese explizit zusätzl. Ausgewiesen sein: Z.B. "Bewegungsstörung") ?
Sie möchten wissen, ob die Angaben des verordnenden Arztes ausreichend sind. Ja, bei Physiotherapie genügt die Angabe des vollständigen Indikationsschlüssels, der sich zusammensetzt aus der Diagnosengruppe und dem Buchstaben für die Leitsyptomatik. Aber: Dies gilt nicht bei Ergotherapie und logopädischen Maßnahmen, § 13 Absatz 2 Buchstabe m.