Kirsten Klimczak

Hallo, noch eine Frage zum Behandlungsbeginn bei Änderung der VO wegen eines formalen Fehlers durch den Arzt: Wann darf die Behandlung begonnen werden, wenn der Arzt die VO nachträglich wegen eines falsch gesetzten Kreuzes ordnungsgemäß mit Stempel, Datum und Unterschrift geändert hat? Erst nach dem Änderungsdatum oder schon mit dem Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung?

Von Kirsten Klimczak gefragt Vor 4 Monaten Tags hinzufügen


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Grundsätzlich gilt: Eine Behandlung darf erst begonnen werden, wenn die Verordnung gültig ist. Ist eine Angabe fehlerhaft oder hat der Arzt etwas vergessen, darf nicht begonnen werden. Anderenfalls wird die VO nicht bezahlt. Es kommt im Übrigen auf den Rahmenvertrag an. Eine VdEK-VO kann auch nach Behandlungsbeginn aber bis zum Abschluss der Behandlung ergänzt oder geändert werden. Diesbezüglich hat der VdEK eine Erklärung abgegeben. In einigen Fällen wurde auch eine Änderung des Arztes ohne die Datumsangabe akzeptiert. Allerdings ist dies nicht die korrekte Vorgehensweise.

von Up-premium Plus...  Vor 4 Monaten

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Hallo, noch eine Frage zum Behandlungsbeginn bei Änderung der VO wegen eines formalen Fehlers durch den Arzt: Wann darf die Behandlung begonnen werden, wenn der Arzt die VO nachträglich wegen eines falsch gesetzten Kreuzes ordnungsgemäß mit Stempel, Datum und Unterschrift geändert hat? Erst nach dem Änderungsdatum oder schon mit dem Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung?

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