Im Team stellt sich gerade die Frage ob es korrekt ist, dass Arztberichte innerhalb der Therapiezeit geschrieben werden müssen.
In den Verträgen mit den Primärkassen in Baden-Württemberg ist explizit ausgeführt, dass die Berichte anteilig innerhalb der (bezahlten) Therapiezeit geschrieben werden können. Solange es keine gesonderte Abrechungsposition für Therapieberichte gibt, sollte man natürlich diese Möglichkeit nutzen. Anderenfalls schenken Sie den Krankenkassen ihre Arbeitszeit....
Wenn ich Sie richtig verstehe, möchten Sie wissen, ob Sie verpflichtet sind den Therapiebericht in der Therapiezeit zu schreiben.
Nein, dass sind Sie nicht. Vielmehr dürfen Sie den Bericht in der Therapiezeit schreiben, damit Ihnen die Zeit, die Sie zur Erstellung des Berichts benötigen bezahlt wird.
Herr Buchner hat sich hier ebenfalls zu dem Thema geäußert.
Nein, dass sind Sie nicht. Vielmehr dürfen Sie den Bericht in der Therapiezeit schreiben, damit Ihnen die Zeit, die Sie zur Erstellung des Berichts benötigen bezahlt wird.
Herr Buchner hat sich hier ebenfalls zu dem Thema geäußert.