Die hilfreichsten
Die hilfreichsten
Wenn der Kieferorthopäde bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung zugelassen ist, verordnet er Heilmittel auf dem VO-Muster 16. Auf dieser VO muss er die Gruppentherapie nicht angeben, er darf es aber angeben, wenn er eine solche Behandlung möchte. Der Kieferorthopäde/Zahnarzt ist an die Vorgaben des Heilmittelkatalogs und der Heilmittelrichtlie nicht gebunden, § 1 Abs. 3 Satz 2 HeilM-RL.
Ich verstehe Ihre Frage dahingehend, dass Sie überlegen, ob sie Gruppentherapie abgeben können, auch wenn auf der Verordnung dies nicht gesondert angegeben ist?