Die hilfreichsten
Die hilfreichsten
- Wenn es sich um eine Verordnung außerhalb des Regelfalls handelt (§ 8 Abs. 4 HeilM-RL), wird das Budget des Arztes belastet.
- Wenn es sich um eine langfristige Genehmigung einer Verordnung außerhalb des Regelfalls handelt (§ 8 Abs. 5 HeilM-RL), wird das Budget des Arztes nicht belastet. Dies ergibt sich aus § 106 Abs. 2, § 32 Abs. 1 a SGB V.
Oder wenn im betr. Bundesland Praxisbesonderheiten vereinbart wurden, können diese Verordnungen je nach Filter direkt abgezogen werden und belasten das Budget auch nicht.